AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HZ Heidemann Tankschutz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme und Ausführung der Lieferungen oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die HZ Heidemann Tankschutz GmbH sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluß
1. Die Angebote der HZ Heidemann Tankschutz GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der HZ Heidemann Tankschutz GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Die Angestellten der HZ Heidemann Tankschutz GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die HZ Heidemann Tankschutz GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 6 Wochen ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der HZ Heidemann Tankschutz GmbH genannten Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet zuzüglich jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Verbindliche Fristen- und Terminvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der HZ Heidemann Tankschutz GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,  –  hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Nachentsorgern der HZ Heidemann Tankschutz  GmbH eintreten-, hat die HZ Heidemann Tankschutz GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die HZ Heidemann Tankschutz GmbH, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen  Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als ein Monat dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die HZ Heidemann Tankschutz  GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die HZ Heidemann Tankschutz GmbH nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
4. Die HZ Heidemann Tankschutz GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Leistungspflicht bei der Übernahme von Abfall- und Reststoffen
1. Die Übernahme der Abfälle setzt eine wirksame ausdrückliche Annahmeerklärung für diese Stoffe voraus. Mit der Übernahme gehen  die Abfälle in das Eigentum der HZ Heidemann Tankschutz GmbH über. Die Pflicht zur Übernahme von Abfällen besteht solange nicht,  wie die Verwertung Beseitigung aus Gründen die die HZ Heidemann Tankschutz GmbH, weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht wie vorgesehen erfolgen kann oder sonstige, nicht unerhebliche Leistungshindernisse bestehen.
2. Die HZ Heidemann Tankschutz GmbH ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch Dritte zu bewirken.

§ 6 Abfallrechtliche Verantwortung des Auftraggebers
1. Die von der HZ Heidemann Tankschutz GmbH übernommenen Vertragsverpflichtungen entbinden den Auftraggeber nicht von seiner tatsächlichen und rechtlichen Verantwortung für die Beschaffenheit der Abfälle.
2. Der Auftraggeber ist für die richtige Deklaration der anfallenden Abfälle allein verantwortlich. Dies gilt auch im Falle der Bevollmächtigung der HZ Heidemann Tankschutz GmbH zur Vertretung gegenüber Behörden, Beliehenen und sonstigen Unternehmen.
3. Die HZ Heidemann Tankschutz GmbH ist berechtigt, die Annahme von Abfällen die in ihrer Beschaffenheit vom Inhalt der verantwortlichen Erklärung abweichen zu verweigern oder solche Stoffe einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen und dem  Auftraggeber etwaige Mehrkosten zu berechnen.

§ 7 Zahlung
1. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 10 Tagen zahlbar fällig.
2. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Rückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.

§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die HZ Heidemann Tankschutz GmbH als auch gegen deren Erfüllungs-  bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der HZ Heidemann Tankschutz GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i. S. d- Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Bremen ausschließlich Gerichtsstand  für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder  mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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Vor dem Heimelberg 6 · 27729 Hambergen
Telefon: 04793 421825
E-Mail: info@heidemann-tankschutz.de
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